Patientenhinweis

Was müssen Sie beachten

Der erste Termin

Sie sind gesetzlich versichert?

Eine gültige Verordnung ist Voraussetzung für den Beginn einer Behandlung.

Kassenrezepte sind grundsätzlich maximal 28 Tage gültig. Bis dahin sollte die erste Behandlung stattfinden. 

Ein Rezept darf maximal 14 Tage unterbrochen werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

Als Therapeuten sind wir in der Pflicht das Rezept auf Richtigkeit zu prüfen damit es von der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Bei Fehlern muss das Rezept durch Sie als Patient beim Arzt erneut vorgelegt und abgeändert werden.

Zuzahlung:

Für jedes Rezept muss eine Zuzahlung entrichtet werden. Diese setzt sich aus 10€ Rezeptgebühr plus 10% des Rezeptwertes zusammen.

Sollte Eine Zuzahlungsbefreiung bestehen, zeigen sie uns bitte ein aktuelles Befreiungskärtchen vor.

Sie sind privat versichert?

In der Physiotherapie gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Zu Beginn der Therapie wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Achtung Beihilfe:

Die beihilfefähigen Höchstsätze sind als Vergütungssätze zu verstehen, welche der öffentliche Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer/-innen nach Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) oder Landesgesetz erstattet.

Dies bedeutet, dass die entstehenden Behandlungskosten nicht komplett gedeckt werden.

Für die Differenz muss eine zusätzliche Privatversicherung abgeschlossen bzw. die Kosten selbst getragen werden.

Zu jeder Behandlung sind ein großes Laken oder Handtuch mitzubringen.

Praxis für Physiotherapie & Osteopathie Marco Demuth